allgemeine Informationen
Die Monarchie ist die herrschende Gesellschaft in diesem Land und das nicht ohne Grund. Ihre strikten Gesetz und ihre konkrete Lebensweise schützt das Leben aller die sich unter dem Schutz der Monarchie befinden. Gewalt gegenüber den Gleichgesinnten wird nicht geduldet und Verrat führt zur unmittelbaren Richtung, die in der Öffentlichkeit für alle sichtbar - ganz gleich welcher Alterklasse - vollzogen wird.
Der König ist alleiniger Herrscher und niemand, außer ihm, kann Gesetze erheben oder verabschieden. Vertreten wird das Volk durch einen - vom Volk wählbaren - Volkssprecher. Er kommuniziert mit dem König und gibt Bitten von dem Volk an den König weiter.
Die geographische Lage der Monarchie ist sehr zentral und umfasst den gesamten westlichen Teil des Gebirges, sowie die Kiesgrube und die weitläufige Steppe die an dem Wald (neutrales Gebiet) grenzt.
Die Monarchie hat eine eigene Zeitrechnung. Da sie mit dem Vorfahren Bucephalus beginnt, wird seine Geburt als Beginn der Monarchie gewertet und somit heute von dem 82. Jahr nach Bucephalus gesprochen. Die Jahres - und Tageszeiten sind wie überall dieselben.
Gesetz; DER KÖNIG & SEINE FAMILIE
§1 Der König ist alleiniger Herrscher in dem Land. Ihm wird ein Berater zur Seite gestellt.
§2 Wer den Namen der Königsfamilie in Verruf bringt, muss mit einer Strafe rechnen. Über die Härte der Strafe entscheidet der König individuell.
§3 Das Refugium des Königs dürfen nur geladene Mitglieder der Monarchie betreten.
§4 Der König hat die Sorge zu tragen, dass es seinem Volk gut geht und sie von ausgebildeten Wächtern beschützt werden.
§5 Das verletzten eines Angehörigen der Familie wird mit dem Tode bestraft.
§6 Der König hält sich die Option offen, Kranke oder Behinderte, gleich welchen Alters, nach seinem Ermessen zu richten.
§6 Jede Form von Hochverrat führt ohne Gericht zum Tode oder Verstoß.
Gesetz; DER ADEL & DAS VOLK
§1 Es ist dem Adel nicht erlaubt jemanden aus dem Volk zu heiraten.
§2 Nur der König selbst kann in Ausnahmefällen eine Verbindung zwischen dem Adel und dem Volk erlauben.
§3 Sollte das Volk den König ersuchen wollen, so geschieht dies durch den Volkssprecher.
§4 Das Volk sollte frei von Krankheiten sein. Sollte eine Krankheit einkehren, sei sie noch so unbedeutend, sollte sie umgehend gemeldet werden.
§5 Ein unehelich gezeugtes Kind kann im Nachgang noch legitimiert werden. Dafür muss der Vater/die Mutter um eine Vorladung beim König durch den Volkssprecher bitten und das Gespräch mit dem Oberhaupt der Valerius suchen. Der König richtet darüber individuell.
Gesetz; DAS HEER
§1 Jedes Mitglied des Heeres schwört persönlich dem König seine Treue.
§2 Jeder verstoß gegen diesen Schwur wird als Hochverrat angesehen.
§3 Kämpfer sind körperlich, sowie geistlich gesund. Eine Prüfung des Zustandes findet jedes halbes Jahr statt.
§4 In Kriegszeiten wird jeder der kampffähig ist eingezogen.
Gesetz; EINZELGÄNGER
§1 Einzelgänger werden auf dem Land der Valerius nicht geduldet. Befinden sich jene dort, werden sie einmalig verwarnt, sollten sie sich weiterhin in dem Gebiet aufhalten werden sie gerichtet.